HKP-Vergütung 01.04.2020 in Sachsen – Abrechnung in CareSocial
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,Sie sind bereits durch die Kostenträger, Verbände und durch uns über die HKP-Vergütungsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, Pflege und Haushaltshilfe nach § 132 und § 132 a Abs. 4 SGB V informiert worden. Die HKP-Vergütungsvereinbarung ist zum 01.04.2020 in Kraft getreten.
Unser Experte, Igor Ratzenberger (Vorstandsvorsitzender bpa Sachsen; Unternehmensberater), hat auch diesmal wieder alle wichtigen Informationen zum Thema in einem kleinen Video für Sie zusammengefasst:
Hier geht’s zum Video
Wichtige Informationen zur Abrechnung in der CareSocial-Software
Damit Sie künftig, wie gewohnt, elektronisch zu den neuen Bedingungen abrechnen können, haben wir entsprechende Anpassungen in unserer Software vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass vor der ersten Abrechnung einmalig einige Einstellungen getätigt und die neuen Preise in der Software eingegeben werden müssen.
Wie Sie diese Einstellungen vornehmen können, geht aus der Schritt-für-Schritt-Anleitung hervor, die wir Ihnen anbei zur Verfügung stellen. Zudem finden Sie nachstehend eine Übersicht der Leistungen, die im Zuge dessen neu in CareSocial angelegt werden müssen (gelb hervorgehoben).
Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die erforderlichen Einstellungen kostenpflichtig durch unsere Mitarbeiter vornehmen zu lassen. In diesem Falle berechnen wir Ihnen eine Servicepauschale in Höhe von 85 €/ Stunde. Der Arbeitsaufwand liegt zwischen 2 und 4 Stunden in Abhängigkeit von den jeweiligen Vereinbarungen, die für die einzelnen Pflegedienste teilweise sehr unterschiedlich ausfallen.
Wir bitten Sie, möglichst zeitnah einen Auftrag auszulösen, wenn Sie diesen Service von uns in Anspruch nehmen möchten.
Bei Interesse lösen Sie den Auftrag in CareSocial unter Extras > Aufträge aus. Bitte wählen Sie den Auftrag IT- & Netzwerkservice pro Stunde und fügen Sie Ihre Vergütungsvereinbarung an. Bei der Anzahl im Auftrag tragen Sie
• 4 ein, wenn Ihr Verband der bpa Sachsen ist und vier SGB V-Bereiche (AOK, vdek, BKK, IKK) von den Neuerungen betroffen sind.
• 2 ein, wenn Sie bei einem anderen oder keinem Verband sind und ausschließlich ein SGB V-Bereich von den Neuerungen betroffen ist.
Bitte planen Sie etwas Zeit ein, da wir jeden Kundenauftrag sorgfältig bearbeiten möchten. Vielen Dank!
Ihr CareSocial-Team
Dokumente zu diesem Beitrag
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04
2020
HKP-Vergütung 01.04.2020 in Sachsen – Abrechnung in CareSocial